Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Hochzeitsfotografien, Fotoreportagen und damit zusammenhängende Dienstleistungen
(Stand 1. Juni 2023)
1. Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1 Tom Schuller (nachstehend der Fotograf genannt) schließt Aufträge nur zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Auftraggeber deren Anwendbarkeit. Abweichende Vereinbarungen können rechtswirksam nur schriftlich getroffen werden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen allfälligen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder des Mittlers vor.
2. Begriffsdefinition Fotos
2.2 „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotograf hergestellten Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Digitale Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern, Videos etc.)
3. Vertragspartner
3.1 Der Vertragspartner für alle Rechtsgeschäfte ist:
Thomas Schuller (Einzelunternehmen)
Sandweg 41, 8144 Haselsdorf-Tobelbad, Austria
Telefon +43 680 233 48 98
E-Mail info@tom-schuller.com
4. Vertragsschluss
4.1 Ein Angebot an den Auftraggeber ist für den Fotograf bezüglich des Termins der Hochzeitsfotografie nur im Sinne einer Vormerkung zu sehen und hat eine Gültigkeit von max. 14 Tagen. Eine Bindung kommt erst nach verbindlicher Beauftragung des Fotografen durch den Auftraggeber zustande. Eine verbindliche Bestellung durch den Auftraggeber gegenüber dem Fotograf ohne vorhergehendes Angebot des Fotografen stellt ein Angebot zum Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung dar. Durch die Abgabe einer Bestellung bzw. durch die Annahme eines Angebots des Fotograf akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
5. Preise, Versandkosten
5.1 Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar. Das Honorar enthält 20 % Umsatzsteuer.
5.2 Bei Aufträgen zur Hochzeitsfotografie / Fotoreportage wird eine erste Anzahlung von 50% des Auftragswerts berechnet. Der Fotograf bestätigt den Auftrag zur Hochzeitsfotografie / Fotoreportage und den Betrag per E- Mail und damit wird diese erste Anzahlung innerhalb von 7 Tagen in bar oder per Überweisung fällig. Der Auftraggeber erklärt mit seiner Anzahlung die Richtigkeit der Auftragsbestätigung des Fotografen und bestätigt dadurch noch einmal die verbindliche Auftragsvergabe. Die Restzahlung wird mittels Schlussrechnung vom Fotografen initiiert und ist innerhalb von 7 Tagen fällig. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen per E-Mail zu erhalten.
5.3 An- und Abreisen des Fotografen erfolgen jeweils von Graz aus. Die jeweiligen Reisekosten werden im Vertrag verbindlich festgelegt. Übersteigt die An- und Abreise des Fotografen den zuvor vereinbarten Umfang, oder wurde nichts dazu schriftlich vereinbart bzw. bestätigt, werden folgende Reisekosten berechnet: je gefahrenem km 0,50 EUR. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Sofern im Vertrag vereinbart, wird vom Auftraggeber ein Einzelzimmer in der Nähe des Hochzeitsortes zur Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Hochzeitsterminen erfolgt in der Regel eine Übernachtung von 2 Nächten.
5.4 Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers. Essen und Getränke während der Reportage werden vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
5.5 Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10 % p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.
5.6 Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
5.7 Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird ein Honorar für die angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.
5.8 Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann der Fotograf eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
5.9 Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis des Fotografen vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so sind 75 % des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an den Fotograf zu zahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des Fototermins nicht erstattet.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Materialien und sonstige Waren (Online-Galerie, Fotobuch, etc.) Eigentum des Fotografen.
7. Ausführung der Vertragspflichten
7.1 Das Brautpaar ist mit dem Portfolio des Fotografen vertraut und beauftragt die Fotoreportage in Kenntnis der Stilrichtung des Fotografen. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Fotografen ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
7.2 Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z. B. bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden. Der Fotograf ist aber stets bemüht, dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber erwünscht ist.
7.3 Insbesondere bei Halb- oder Ganztagesbuchungen sind dem Fotografen oder seinen Erfüllungsgehilfen angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.
7.4 Der Fotograf wählt die Bilder aus, die zur Vertragserfüllung geliefert werden.
7.5 Der Fotograf verpflichtet sich zur sicheren Verwahrung der originalen Bilddateien für 1 Jahr auf einem Backup-Server, jedoch nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden. Originaldateien, auch RAW-Aufnahmen verbleiben beim Fotografen und eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
7.6 Der Auftraggeber versichert, dass er an allen an den Fotograf übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber. Sofern von fotografierten Personen unter Hinweis auf deren Persönlichkeitsrecht eine Verwendung einzelner Bilder untersagt wird, erhöht sich der Vertragspreis infolge des erhöhten Abwicklungsaufwands und der entgangenen Werbemöglichkeiten um 15 %.
8. Exklusivrecht
8.1 Der Fotograf muss der einzige professionelle Fotograf am besagten Hochzeitstag sein. Er wird nicht für überbelichtete Bilder verantwortlich gemacht, die durch fremde Blitzsysteme anderer Kameras/Videokameras verursacht wurden, ebenso wenig für Bilder die aufgrund von Eingreifen fremder Fotografen nicht zustande kamen bzw. das Bild gestört haben.
9. Gewährleistung/Haftung
9.1 Gegen den Fotografen gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens des Fotografen verursacht worden ist.
9.2 Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen, Verlust/Defekt der Ausrüstung, Fehlfunktion der Technik, etc. der Fotograf den Auftrag nicht ausführen oder die Bilder innerhalb 6 Wochen liefern können, wird keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen. Sollte es kurzfristig aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Fotografen kommen, bemüht sich dieser (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Der Honorarvorschuss wird im Falle einer Verhinderung des Fotografen am Hochzeitstag durch oben genannte Gründe in voller Höhe zurückerstattet.
9.3 Der Fotograf haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leistet der Fotograf keinen Ersatz.
9.4 Der Fotograf ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien, etc. zu beauftragen. Der Fotograf ist weiterhin berechtigt, die Aufträge mittels eigenen Personals oder mittels Fremdleistung zu erbringen.
9.5 Der Fotograf haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
9.6 Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder- und Rückseite von Fotobüchern und Hochzeitsalben übernimmt der Fotograf keine Haftung.
9.7 Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt. Sollte eine Rücksendung den Auftraggeber nicht erreichen, so kann der Fotograf hierfür nicht haftbar gemacht werden. Ein Schadenersatz ist hiermit ausgeschlossen.
9.8 Sollte die gelieferte Ware einen Fehler haben, so ist sie an den Fotografen zurückzusenden samt kurzer schriftlicher Mitteilung, um welchen Fehler es sich handelt.
9.9 Die Rücksendung muss an die unter Ziff. 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannte Anschrift erfolgen.
Diese lautet:
Thomas Schuller, Sandweg 41, 8144 Haselsdorf-Tobelbad
9.10 Der Fotograf wird, soweit möglich, für gelieferte Waren in angemessener Zeit Ersatz liefern oder für die Beseitigung des Fehlers sorgen. Bei fehlgeschlagener Fehlerbeseitigung bzw. Ersatzlieferung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern. Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Regelungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Lieferung. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.
9.11 Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Fotos bzw. des Werkes schriftlich beim Fotograf geltend zu machen. Danach gelten die Fotos als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Technisch einwandfreie Fotos, die wegen unterschiedlicher Ansichten über die künstlerische Gestaltung durch den Fotograf beim Auftraggeber möglicherweise zu enttäuschten Erwartungen führen, stellen keinen Mangel dar.
9.12 Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlageoder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Fotoabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
9.13 Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vom Fotograf bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
10. Nutzungs- und Urheberrechte
10.1 Sämtliche Nutzungs- und Urheberrechte liegen auch nach Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung ausschließlich beim Fotograf. Audio-, Bild- und Urheberrechte bleiben zur Gänze beim Fotograf.
10.2 Wird ein eingeschränktes Nutzungs- oder Vervielfältigungsrecht durch den Fotograf an den Kunden übertragen, ist bei öffentlicher Nutzung der Daten ein eindeutiger Hinweis auf das Urheberrecht des Fotograf zu machen.
10.3 Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Auftraggeber über.
10.4 Die gewerbliche Nutzung, der gewerbliche Weiterverkauf, der gewerbliche Verleih von Waren des Fotografen bzw. deren Verwendung bei öffentlichen Aufführungen oder in Fotowettbewerben bedürfen in jedem Fall vorab der schriftlichen Genehmigung durch den Fotograf.
10.5 Jegliche technische Veränderung von gelieferten Fotodaten (Bildbearbeitung, Ausschnittsänderung u.a.) wird ausdrücklich untersagt.
10.6 Der Fotograf ist berechtigt, die Bilder der Fotoreportage für Zwecke der Eigenwerbung (Internet, Print, etc.) zu nutzen. Mit Vertragsunterzeichnung ist der Auftraggeber damit einverstanden, dass das produzierte Material und Gegenstands dieses Vertrags, auf der Website des Fotografen veröffentlicht und für jegliche Form von Eigenwerbung genutzt werden darf. Aus organisatorischen Gründen geht der Fotograf davon aus, dass die Gäste der Veranstaltung vom Brautpaar darüber informiert werden. Ein Veröffentlichungsrabatt in der Höhe von 15% ist im angebotenen Preis bereits berücksichtigt. Der Auftraggeber erteilt somit zur Veröffentlichung zu Werbezwecken von Tom Schuller seine ausdrückliche Zustimmung und verzichtet auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche, insbesondere aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie auf Verwendungsansprüche gem. § 1041 ABGB.
11. Datenschutz
11.1 Der Auftraggeber erteilt auch unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen seine Einwilligung, dass seine personenbezogenen Daten und insbesondere die hergestellten Lichtbilder im Sinne einer Veröffentlichung zu Werbezwecken vom Fotograf verarbeitet werden.
11.2 Der Fotograf verpflichtet sich, diese Daten nicht ohne Zustimmung an Dritte weiterzugeben.
12. Anwendbares Recht, Schriftform, Teilunwirksamkeit, Gerichtsstand
12.1 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht, bei Lieferungen unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Dies gilt auch bei Tätigkeiten oder Publikationen im Ausland.
12.2 Mündliche Nebenabreden sind nicht wirksam. Jegliche vertragsändernden oder -ergänzenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis.
12.3 Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Klauseln weiterhin wirksam.
12.4 Leistungs- und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Graz. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den vertraglichen Beziehungen ebenfalls Graz.